Wichtige Information der Verbandsverwaltung zur Zahlung der Grundsteuer ab 2026
Erstelldatum13.01.2026
Grundsteuer 2026
Der Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal möchte darauf hinweisen,
dass für die Gemeinden Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach
und Wittlingen für das Jahr 2026 Grundsteuerbescheide nur dann zugesandt werden,
soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse
oder aus anderen Gründen erforderlich ist.
Sofern sich keine Änderungen ergeben haben, wird die Grundsteuer für das Jahr
2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr
festgesetzt.
Zahlungsaufforderung:
Der letzte Grundsteuerbescheid gilt für das Jahr 2026 weiter.
Die dort festgesetzten Raten und Fälligkeiten sind zu beachten; eine gesonderte
Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Folgende Zahlungstermine sind gesetzlich festgelegt:
Vierteljahresbeiträge
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Kalenderjahres
Halbjahresbeiträge über 15 € und unter 30 €
15.02. und 15.08. des laufenden Kalenderjahres
Jahresbeträge unter 15 €
15.08. des laufenden Kalenderjahres
Jahreszahler
(nach Antragstellung durch den Steuerpflichtigen)
01.07. des laufenden Kalenderjahres
Im Rahmen einer Kleinbetragsregelung wird die Grundsteuer erst ab einem
Gesamtbetrag in Höhe von 5,00 € festgesetzt. In diesen Fällen ergeht grundsätzlich
eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat für die betroffenen
Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am heutigen Tage
zugegangener Steuerbescheid.
(§ 27 Grundsteuergesetz)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung ist der Widerspruch gegen die
Steuerfestsetzung zulässig und kann bei der zu erlassenden Stelle erhoben werden.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der
angefochtenen Beträge.
Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
Fachbereich Steuern & Abgaben