Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
GVV Vorderes Kandertal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
GVV Vorderes Kandertal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Stellenangebote
Online Terminvergabe

Ausschreibungen

Wichtige Information der Verbandsverwaltung zur Zahlung der Grundsteuer ab 2026

Erstelldatum13.01.2026

Grundsteuer 2026


Der Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal möchte darauf hinweisen,
dass für die Gemeinden Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach
und Wittlingen für das Jahr 2026 Grundsteuerbescheide nur dann zugesandt werden,
soweit dies wegen einer Änderung des Messbetrages, der Eigentumsverhältnisse
oder aus anderen Gründen erforderlich ist.


Sofern sich keine Änderungen ergeben haben, wird die Grundsteuer für das Jahr
2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr
festgesetzt.


Zahlungsaufforderung:
Der letzte Grundsteuerbescheid gilt für das Jahr 2026 weiter.
Die dort festgesetzten Raten und Fälligkeiten sind zu beachten; eine gesonderte
Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.


Folgende Zahlungstermine sind gesetzlich festgelegt:


Vierteljahresbeiträge
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Kalenderjahres


Halbjahresbeiträge über 15 € und unter 30 €
15.02. und 15.08. des laufenden Kalenderjahres


Jahresbeträge unter 15 €
15.08. des laufenden Kalenderjahres


Jahreszahler
(nach Antragstellung durch den Steuerpflichtigen)
01.07. des laufenden Kalenderjahres


Im Rahmen einer Kleinbetragsregelung wird die Grundsteuer erst ab einem
Gesamtbetrag in Höhe von 5,00 € festgesetzt. In diesen Fällen ergeht grundsätzlich
eine schriftliche Zahlungsaufforderung.


Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat für die betroffenen
Steuerschuldner die gleiche Rechtswirkung, wie ein am heutigen Tage
zugegangener Steuerbescheid.
(§ 27 Grundsteuergesetz)


Rechtsbehelfsbelehrung:
Innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung ist der Widerspruch gegen die
Steuerfestsetzung zulässig und kann bei der zu erlassenden Stelle erhoben werden.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der
angefochtenen Beträge.


Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
Fachbereich Steuern & Abgaben