Wichtige Information der Verbandsverwaltung zur Zahlung der Grundsteuer ab 2025
Erstelldatum04.12.2024
Mit Wirkung vom 01.01.2025 wird eine neue Rechtslage für die Grundsteuer in Kraft treten. Das Land Baden-Württemberg musste aufgrund der Rechtsprechung die Grundsteuer reformieren. Es kommt hierbei zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuer den neuen Regelungen angepasst.
Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten, vorab keine Zahlungen für die Grundsteuer 2025 zu leisten. Warten Sie bitte, bis Ihnen der Grundsteuerbescheid für 2025 vorliegt.
Sofern Sie im Besitz eines Grundstücks in einer Verbandsgemeinde des Verwaltungs-verbandes Vorderes Kandertal waren bzw. sind, erhielten Sie in den vergangenen Jahren Grundsteuerbescheide, die zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren.
Mit diesem Bescheid wurden Sie aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides, jährlich zu den gesetzlich festgelegten Fälligkeitsterminen, Zahlungen für die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen, welche sich aus den bisherigen Bescheiden ergeben, entfallen zunächst ab dem 01. Januar 2025.
Sollten Sie einen Dauerauftrag zur Begleichung der Grundsteuer eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte oder passen ihn nach Vorlage der neuen Beträge entsprechend an.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall nach dem 01.01.2025 ein neuer Grundsteuerbescheid an Sie versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Der Lastschrif-teinzug Ihrer Grundsteuer erfolgt erst nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.
Vielen Dank!
Ihr Sachgebiet Steuern & Abgaben