Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Mattental“
Erstelldatum04.12.2024
Bekanntmachungstext
Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
Teilverwaltungsraum Rümmingen
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der 10. Änderung des Flächennutzungsplans
„Mattental“
Das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Baurecht hat mit Bescheid vom 21.11.2024 die von dem Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Mattental“ aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom 29.05.2024 maßgebend.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 10. Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung (erstellt zum Bebauungsplan) und der zusammenfassenden Erklärung beim Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal, Am Rathausplatz 6, 79589 Binzen, Büro 16, 1. OG während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Weiterhin können die Unterlagen unter dem Artikel und im zentralen Internetportal des Landes eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Binzen, 10.12.2024
Andreas Schneucker
Verbandsvorsitzender